Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schauspielschmiede
1. Anmeldung
Der Zugang zu den Kursen der Schauspielschmiede ist frei und nicht an Vorbedingungen gebunden, sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist. Die Anmeldung erfolgt generell die Website, in Ausnahmefällen auch schriftlich per E-Mail.
Anmeldungen werden bei begrenzter Teilnehmerzahl in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird schriftlich per E-Mail bestätigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Kurse bleiben davon unberührt.
Der generelle Anmeldeschluss ist 3 Werktage vor Kursbeginn. Kurzfristigere Anmeldungen sind möglich, soweit in dem jeweiligen Kurs noch freie Plätze verfügbar sind. Um dich nach Ablauf der Anmeldefrist anzumelden, kontaktiere uns bitte zunächst per E-Mail an hallo@schauspielschmiede.de und wir klären ab, ob eine Anmeldung für den jeweiligen Kurs noch möglich ist.
Teilnehmende, die sich für einen Kurs anmelden, der in der Kursbeschreibung bestimmte Vorkenntnisse oder Erfahrungen voraussetzt, erklären mit ihrer Anmeldung über diese Vorkenntnisse bzw. Erfahrungen zu verfügen.
Nach Eingang der vollständigen Anmeldung wird die Anmeldung durch die Schauspielschmiede bestätigt. Damit kommt ein beidseitig bindender Vertrag zustande. Sofern der Kurs bei Eingang der Anmeldung bereits ausgebucht ist, teilt die Schauspielschmiede dies der- oder demjenigen unverzüglich mit.
2. Kurstermine / Kursablauf
Die angegebenen Kurstermine sind verbindlich und werden nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Kursleiter geändert. Die angegebenen Uhrzeiten sind ungefähre Angaben und können durch die Schauspielschmiede oder den Kursleiter geringfügig geändert werden. Solche Änderungen werden den Teilnehmenden am jeweiligen Kurs rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle Kurse finden, so weit in der Teilnahmebestätigung nicht anders angegeben, in den Räumen der Schauspielschmiede, Linnéstraße 25 im Hinterhaus in 60385 Frankfurt, statt.
Eine Änderung des Kursleiters aufgrund unvorhersehbarer Vorkommnisse, stellt keine Rücktrittsberechtigung seitens des/der Teilnehmenden dar, sofern der Inhalt des Kurses gleichbleibend ist.
Die Kursbeschreibungen sind nicht bindend. Veränderungen der Kursinhalte stellen keine Mängel dar.
3. Teilnahmegebühr
Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Teilnehmende eine Quittung oder Rechnung in Höhe des Kursbeitrages. Nach Erhalt der Bestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung i. H. v. mindestens 1/3 der Teilnahmegebühr fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn zu zahlen. Sofern Ratenzahlung vereinbart ist, hat die Zahlung der ersten Rate bis spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn zu erfolgen. Alle übrigen Raten sind jeweils nach 4 Wochen spätestens jedoch bis zum letzten Kurstermin zu begleichen. Bei einer kurzfristigen Anmeldung zu einem Kurs, die innerhalb der 3-Tages-Frist stattfindet, hat die Zahlung der Teilnahmegebühr bzw. der ersten Rate unverzüglich, spätestens jedoch bis zum zweiten Kurstermin zu erfolgen.
Die Teilnahmegebühr ist unter Angabe der Kurs- und Rechnungsnummer per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Schauspielschmiede zu zahlen.
Bei sehr kurzfristigen Anmeldungen bspw. zur Schnupperstunde und dem Einzeltraining, besteht die Möglichkeit den Kursbeitrag in bar zum Kurstermin mitzubringen. Wir bitten, dies vorab per E-Mail mit uns zu klären.
4. Rücktritt
Sofern angemeldete Teilnehmende von der Kursteilnahme zurücktreten möchten, haben sie dies schriftlich per E-Mail zu erklären.
Erfolgt der Rücktritt
- bis 7 Tage vor Kursbeginn, so zahlt der/die Teilnehmende eine Ausfallgebühr in Höhe von 10% der Teilnahmegebühr.
- weniger als 7 Tage vor Kursbeginn, so zahlt der/die Teilnehmende die Teilnahmegebühr zu 25%.
Erfolgt kein schriftlicher Rücktritt ist die Teilnahmegebühr, auch bei Nichterscheinen der/des Teilnehmenden, in voller Höhe zu entrichten. Bei Ratenzahlung gilt dies entsprechend monatlich anteilig
Entscheidend ist das Datum, an dem die Rücktrittserklärung der Schauspielschmiede zugeht. Wenn der/die zurücktretende Teilnehmende eine*n Ersatzteilnehmer*in stellt, wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,5% der Teilnahmegebühr fällig. Im Falle eines Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen des/der Teilnehmenden verrechnet. Ein etwaiges Guthaben wird zurück überwiesen.
Wenn einzelne Kurseinheiten seitens der/des Teilnehmnenden nicht in Anspruch genommen werden, berechtigt dies nicht zu einer Ermäßigung der Kursgebühr. Eine von dem/der Teilnehmenden versäumte Kurseinheit gilt als erteilt.
Sollte der-/diejenige auf Grund einer längeren Erkrankung an der Teilnahme verhindert sein, reduziert sich die anteilige Kursgebühr nach Eintreten der Erkrankung auf die bis dato in Anspruch genommenen Kursstunden. Die Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest gegenüber der Kursleitung nachzuweisen.
5. Absage, Ausfall und Verlegung von Kurseinheiten
Die Kursleitung kann mangels kostendeckender Teilnehmerzahl oder wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten bis zu 5 Werktage nach Kursbeginn von der Vereinbarung zurücktreten. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Sie werden über diesen Umstand zeitnah informiert.
Die Kursleitung ist zum Wechsel von Referenten oder Verschiebungen im Kursplan berechtigt.
Kurseinheiten, die auf Veranlassung der Kursleitung ausfallen oder auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, werden außerhalb des regulären Kursplans in Abstimmung mit der Kursleitung nachgeholt. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
Entgelte werden nicht erstattet, wenn der Kurs aus Gründen höherer Gewalt von der Kursleitung abgesagt werden muss.
6. Leistungen der Schauspielschmiede
Im Kursbeitrag ist die Nutzung der Räumlichkeiten der Schauspielschmiede sowie das zur Durchführung des Kurses erforderliche Material enthalten. Teilnehmende an Kursen, in deren Verlauf Filmwerke/Filmszenen gedreht werden, erhalten eine Kopie derjenigen Filme/Szenen, an denen sie beteiligt waren, nach Absprache und sofern rechtlich möglich auf DVD bzw. zum Download. Die Kosten hierfür sind nicht im Kursbeitrag enthalten.
Selbiges gilt auch für das im Rahmen der Kurse und Aufführungen entstandene Bildmaterial.
7. Rechte an entstehenden Theaterstücken, Szenen, Videos und Fotografien
Die Schauspielschmiede behält sich das Recht vor alle, in den Schauspielkursen entstandenen Szenen, Fotos, Videos und Theaterprojekte zu verwerten und für Eigenwerbung zu nutzen. Diese dürfen auch nach Beendigung der Kurse weiter von der Schauspielschmiede verwendet werden.
8. Haftung/Versicherungen
Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kursleitung setzt voraus, dass die Teilnehmer*innen psychisch und physisch gesund sind. Die Kursleitung haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Mit der Anmeldung versichert der/die Teilnehmende, dass er/sie ordnungsgemäß kranken-, unfall- und haftpflichtversichert ist. Der/die Teilnehmende haftet für alle Sach- und Personenschäden, die er/sie vorsätzlich oder fahrlässig oder durch Missachtung von Anweisungen verursacht, sowohl gegenüber der Schauspielschmiede als auch gegenüber anderen Teilnehmenden und gegenüber Dritten.
Sofern im Rahmen der Projektarbeit bei einzelnen Kursen private bzw. von den Teilnehmenden gemietete PKW eingesetzt werden, besteht hierfür kein gesonderter Versicherungsschutz durch die Schauspielschmiede. Die Mitnahme von anderen Teilnehmenden in privaten PKW ist nur zulässig, wenn eine Insassenunfallversicherung für den PKW besteht und der/die Fahrer*in mindestens 25 Jahre alt ist.
Sofern der/die Teilnehmende im Rahmen der Kurse eigenes Equipment einsetzt, so tut er/sie das auf eigenes Risiko. Haftung für etwaige Beschädigung oder Verlust des Equipments besteht nur, wenn der Schaden durch eine grob fahrlässige Pflichtverletzung durch die Schauspielschmiede bzw. ihrer Beauftragten verursacht wird. Wird der Schaden durch eine*n andere*n Teilnehmende*n verursacht, so sind Schadenersatzansprüche direkt an den/die Verursacher*in zu richten. Die Schauspielschmiede haftet nicht für Ersatzansprüche der Teilnehmer*innen wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter (Wert-)Gegenstände.
9. Allgemeine Verhaltensregeln
Für die Teilnahme an allen Kursen der Schauspielschmiede gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:
1.) Der Umgang untereinander und gegenüber Dritten ist geprägt durch gegenseitigen Respekt und Höflichkeit sowie Pünktlichkeit.
2.) Alle Anweisungen der Kursleiter/Dozenten, sofern sie sich auf organisatorische, juristische Hinweise oder auf Sicherheitsfragen beziehen, ist unbedingt Folge zu leisten.
Teilnehmende, die durch die Missachtung dieser Regeln oder die Mißachtung der Anweisungen des Kursleiters den Kursablauf stören oder eine Gefahr für sich selbst oder andere Teilnehmende darstellen, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Die bis dato entrichtete Kursgebühr wird in diesem Fall nicht rückerstattet.
10. Besondere Regelungen für die Teilnahme Minderjähriger
Alle vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß. Alle Verpflichtungen des/der Teilnehmenden, der/die diese aufgrund seiner/ihrer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang eingehen kann, gelten entsprechend für den/die Erziehungsberechtigte*n des/der Teilnehmenden.
Teilnehmende, die bis zum Kursbeginn nicht die Volljährigkeit erreicht haben, benötigen zur Anmeldung am Kurs und zur Teilnahme die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Der/die Erziehungsberechtigte überträgt während des Kurses die Aufsichtspflicht an die Schauspielschmiede bzw. dem von ihr beauftragten Kursleiter. Die Aufsichtspflicht beginnt pro Termin mit dem Kursbeginn und endet mit dem Kursende.
Mit der Anmeldung versichert der/die Erziehungsberechtigte, dass der/die Teilnehmende zum Zeitpunkt der Anmeldung keine ansteckenden Krankheiten hat, und dass er/sie gesundheitlich in der Lage ist, an dem entsprechenden Kurs teilzunehmen. Der/die Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, die Verwaltung der Schauspielschmiede bzw. die Kursleitung zu informieren, wenn sich bis Kursbeginn oder im Laufe des Kurses der gesundheitliche Zustand des/der Teilnehmenden verändert und eine Teilnahme am Kurs mit Risiken für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden verbunden ist.